Handelsblatt, 01.04.2020
Köln. Die Coronakrise steht in Deutschland noch am Anfang. Doch im Tagesgeschäft von Steuerberatern ist sie bereits mit großer Wucht aufgeschlagen. Die vielen Beschlüsse der Regierung, mit denen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abgemildert werden sollen, sorgen in der Branche für Stress. Zum Artikel... (ⒸCopyright Handelsblatt GmbH, Ein Unternehmen der Handelsblatt Media Group GmbH & Co. KG)
Das Handelsblatt-Spezial „Beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2020“ finden Sie in der Printausgabe vom 01.04.2020, sowie online unter dem nachfolgenden Link: www.handelsblatt.com
Wirtschaftswoche, 19.07.2019
Kurzinterview mit Karin Henze zum Thema "Steuerregeln für den Zweitwohnsitz":
Ⓒ Handelsblatt Media Group GmbH & Co. KG.
Handelsblatt, 11.04.2019
Düsseldorf. Die Kanzlei Karin Henze wurde vom Handelsblatt zu den Besten Steuerberatern 2019 gekürt. Wir zitieren: "Das Sozialwissenschaftliche Institut Schad (S.W.I. Finance) hat 4.129 Steuerberater analysiert, indem die Aspekte Basiswissen, spezifische Fachkompetenz und Beschäftigung von Fachberatern berücksichtigt wurden. Die Auswertung wurde nach Städten, Sachgebieten und Branchen aufbereitet. Ihre Kanzlei „Kanzlei Karin Henze“ ist in der Branche „Freiberufler“ ausgezeichnet worden." (ⒸCopyright Handelsblatt GmbH, Ein Unternehmen der Handelsblatt Media Group GmbH & Co. KG)
Das Handelsblatt-Spezial „Beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 2019“ finden Sie in der Printausgabe vom 11.04.2019, sowie online unter dem nachfolgenden Link: www.handelsblatt.com
Ärzte Zeitung, 19.03.2015
MÜNSTER. Ärzte sollten vorsichtig sein, wenn sie von ihrem Praxiscomputer aus private Mails versenden. Es kann ihnen passieren, dass sie bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt auch private Inhalte offenlegen müssen, wenn die Prüfer das für notwendig halten.
apoNext, 01-2015
Frau Henze nahm am Gesundheitspolitischen Jahresauftakt der apoBank teil. Das Partnermagazin der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank berichtet in der Ausgabe 01/2015 unter der Überschrift "Zwischen heilberuflicher und bildender Kunst".
Zur Vergrößerung bitte das Bild anklicken.
Kind als Praxis-Nachfolger vorgesehen
Von Ilse Schlingensiepen
Ärzte Zeitung, 06.03.2013 14:27
MÜNSTER. Niedergelassene Ärzte können die Kosten für die Facharztausbildung ihres Kindes, das als Praxis-Nachfolger vorgesehen ist, nicht als Sonderbetriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Chefärzte Brief 11-2011
von StB Karin Henze, Dortmund und RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Das Finanzgericht (FG) Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 7. Juni 2011 (Az: 1 K 3800/09 L) festgestellt, dass Einkünfte eines Chefarztes aus wahlärztlicher Behandlung steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Der Auffassung des Chefarztes, es handele sich um freiberufliche Einkünfte, folgte das Gericht nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.
OFD Karlsruhe, 5.4.2011
Leistungen eines Arztes sind nur dann nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der MwStSystRL steuerfrei, wenn sie der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen (vgl. EuGH-Urteil vom 14.9.2000, C-384/98, UR 2000 S. 432).
Von Ilse Schlingensiepen
Ärzte Zeitung, 17.01.2011 05:00
DÜSSELDORF. Der niedergelassene Arzt aus Norddeutschland hat eine gut gehende Praxis und wollte eigentlich in fünf Jahren in den Ruhestand gehen. Steuerangelegenheiten hatte immer sein Steuerberater erledigt. Der Arzt glaubte, alles richtig gemacht zu haben - bis zu einer Betriebsprüfung.
vereidigter Buchprüfer
Steuerberater
Fachberater für den
Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
Wirtschaftsmediator
Büro Dortmund
Freie-Vogel-Straße 367
Stadtkrone Ost
44269 Dortmund
Fon: 0231/222 44-0
Fax: 0231/222 44-222
E-Mail: info@karin-henze.de
Büro Münster
Dorpatweg 10
Germania Campus
48159 Münster
Fon: 0251/27 07 68-850
Fax: 0251/27 07 68-899
E-Mail: info@karin-henze.de
(in Münster keine vBP Leistungen)